GESAMTVERORDNUNGSMENGE REGELFALL
Wann endet der Regelfall?
Der Regelfall der jeweiligen Störungsbilder endet zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Wann diese Punkte erreicht sind, können Sie der unten aufgeführten Tabelle entnehmen.
| Störungsbild | Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls |
| ST1 Organische Störungen der Stimme | bis zu 20 Einheiten |
| ST2 Funktionelle Störungen der Stimme | bis zu 20 Einheiten |
| ST3 Psychogene Störungen der Stimme – Aphonie | bis zu 5 Einheiten |
| ST4 Psychogene Störungen der Stimme – Dysphonie | bis zu 20 Einheiten |
| SP1 Störungen der Sprache vor Abschluss der Sprachentwicklung | bis zu 60 Einheiten |
| SP2 Störungen der Auditiven Wahrnehmung | bis zu 20 Einheiten |
| SP3 Störungen der Artikulation | bis zu 30 Einheiten |
| SP4 Störungen der Sprache bei hochgradiger Schwerhörigkeit oder Taubheit | bis zu 50 Einheiten |
| SP5 Störungen der Sprache nach Abschluss der Sprachentwicklung | bis zu 60 Einheiten |
| SP6 Störungen der Sprechmotorik | bis zu 60 Einheiten |
| RE1 Störungen des Redeflusses – Stottern | bis zu 50 Einheiten |
| RE2 Störungen des Redeflusses – Poltern | bis zu 20 Einheiten |
| SF Störungen der Stimm- und Sprechfunktion – Rhinophonie | bis zu 20 Einheiten |
| SC1 Störungen des Schluckaktes – Dysphagie | bis zu 60 Einheiten |
| SC2 Störungen des Schluckaktes – Schädigung im Kopf-Hals-Bereich | bis zu 30 Einheiten |
# Logopädie Verordnung Regelfall
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