WAS IST LOGOPÄDIE?

Die Logopädie ist ein medizinisch therapeutischer Beruf. Sie befasst sich mit Störungen in den Bereichen Sprechen, Sprache, Stimme und Schlucken. 

Zu den Aufgaben von Logopäd*innen, klinischen Linguist*innen, akademischen Sprachtherapeut*innen, Patholinguist*innen und Atem-, Sprech- und Stimmlehrer*innen, gehören nicht nur die Durchführung von Therapien, sondern auch die Anamnese, Diagnostik, Beratung, Lehre und Forschung, Prävention und Rehabilitation sämtlicher Störungsbilder gemäß Heilmittelkatalog. Auch die Beratung und Anleitung von Angehörigen und anderen Berufsgruppen liegen in unserem Aufgabenbereich. Gerne bieten wir auch telefonische Beratungen an! 

Vielleicht haben Sie bereits eine Heilmittelverordnung erhalten? Klasse! Melden Sie sich für einen Termin in einem Standort Ihrer Wahl an.

Ganz wichtig: ohne Verordnung kann keine Therapie erfolgen! Wir Logopäd*innen arbeiten auf Basis ärztlicher Verordnungen. Deshalb holen Sie bitte vor Ihrem 1. Termin bei uns eine Verordnungen für Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie. Diese erhalten Sie von Ihren behandelnden Ärzt*innen und Fachärzt*innen. Die Verordnung darf zudem nicht älter als 28 Tage zum Behandlungsbeginn sein. Sprechen Sie Ihre Ärzt*innen darauf an und achten Sie auf die Ausstellung einer gültigen Verordnung, inklusive Arztstempel und Arztunterschrift.

Vom 1. Termin bis zum Therapieerfolg …

Wir sind für Sie da! Mit der Erstdiagnostik beginnt die Therapie. Sie werden gebeten im Rahmen der Anamnese wichtige, für die Therapie relevante, Angaben zu machen, u.a. zu Ihrer Krankheitsgeschichte, Ihrer individuellen Lebenssituation, zu Ihren bisherigen Erfahrungen in der Logopädie, als auch zu Ihren Erwartungen und Wünschen. 

Die Anamnese ist für uns immer ein besonders wichtiger Moment, da wir mit unseren Patienten*innen erstmals in Kontakt treten. Mit Beginn der Therapie bieten wir einen geschützten Rahmen für Ihre Fragen und behandeln Ihre Angaben selbstverständlich vertraulich, im Sinne der Schweigepflicht und stets unter Berücksichtigung des Datenschutzes. 

Auch Sie werden zu Beginn der Therapie gebeten unseren Behandlungsvertrag zu unterzeichnen, sowie die Datenschutzerklärung gemäß der Datenschutz Grundverordnung. Beide Unterlagen haben Sie in der Regel bereits nach Anmeldung zum 1. Termin per E-Mail von uns erhalten und können diese im Vorfeld studieren. Sollten Sie dazu Fragen haben, können Sie sich mit unserem Patientenservice unter der 040 333 88 390 in Verbindung setzen oder Ihre Logopäd*innen vor Ort ansprechen. Die Unterlagen sind bitte zum 1. Termin mitzubringen, ebenso wie das U-Heft für Kinder unter 6 Jahren.

Die Diagnostik wird je nach Störungsbild gewählt und im weiteren Therapieverlauf ausgewertet, ergänzt oder erneut durchgeführt, um Fortschritte zu erfassen. Eine Diagnostik kann unterschiedlich umfassend ausfallen und bedarf gegebenenfalls weiterführender ärztlicher Untersuchungen. Hier bitten wir Sie um Kooperation.

Die Therapie gestalten wir individuell mit eigens für Sie formulierten Zielen. 

Welche Störungsbilder werden behandelt?

  • Sprachentwicklungsstörungen bei Kindern (SP1) 
  • Störung der auditiven Wahrnehmung (SP2)
  • Störungen der Artikulation, Dyslalie (SP3)
  • Störungen des Sprechens/der Sprache bei hochgradiger Schwerhörigkeit oder Taubheit (SP4)
  • Störungen der Sprache nach Abschluss der Sprachentwicklung Aphasien und Dysphasien (SP5)
  • Störungen der Sprechmotorik Dysarthrie/Dysarthrophonie/Sprechapraxie (SP6)
  • Stottern (RE1)
  • Poltern (RE2)
  • Organisch bedingte Erkrankungen der Stimme (ST1)
  • Funktionell bedingte Erkrankungen der Stimme (ST2)
  • Psychogene Aphonie (ST3)
  • Psychogene Dysphonie (ST4)
  • Störungen der Stimm- und Sprechfunktion, Rhinophonie (SF)
  • Krankhafte Störungen des Schluckaktes/Dysphagie (Schluckstörung)(SC)
  • Störungen des Sprechens (SPZ)
  • Störungen des oralen Schluckakts (SCZ)
  • Orofaziale Funktionsstörungen (OFZ)

Für weitere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter Informationen über Störungsbilder und andere logopädische Leistungen.

Übrigens, die Diagnosegruppen, wie z.B. SP1 oder OFZ, können Sie Ihrer Verordnung für Logopädie entnehmen. Sie sind lediglich für die Krankenkassen von Bedeutung. Eine genauere Beschreibung dieser finden Sie im Heilmittelkatalog für Logopädie.* Auch die Therapiefrequenz, die Therapiedauer und die Anzahl der verordneten Therapien sind auf Ihrer Verordnung aufgeführt.

Für eine optimale Behandlung und im Einvernehmen mit Ihnen arbeiten wir auch interdisziplinär mit anderen Berufsgruppen zusammen, wie zum Beispiel mit Kinderärzt*innen, HNO-Ärzt*innen, Phoniater*innen, Neurolog*innen, Kieferorthopäd*innen, Physiotherapeut*innen und Ergotherapeut*innen. Letztere haben wir sogar im Haus mit TheraErgo! Mehr Infos dazu auf unserer Homepage. 

Für Ihren Therapieerfolg geben wir alles!

Wir Logopäd*innen therapieren Menschen aller Altersgruppen. Zum Beispiel können Säuglinge unsere kleinsten Patient*innen sein mit Trink- und Essstörungen, oder auch Kleinkinder mit Sprachentwicklungsstörungen. Vielleicht haben Sie den Begriff Late-Talker schon eimal gehört? Late-Talker sind unsere jüngsten Patient*innen mit Sprachentwicklungsstörungen. Wenn Sie Ihr Kleinkind nicht verstehen und es Sie nicht versteht, sollten Sie uns unbedingt kontaktieren! Haben Sie im Hinterkopf, dass ein Kleinkind mit 2 Jahren in etwa 50 Worte sprechen können sollte! Zudem sollten die Worte auch für Außenstehende verständlich sein. Wenn Sie sich für eine Therapie entscheiden, arbeiten wir intensiv an der Erweiterung des Wortschatzes Ihres Kindes mit Sprachentwicklungsstörung und vor allem auch am Ausbau des Sprachverständnisses.

Sprachentwicklungsstörungen können verschiedene Ausprägungen haben. So können auch die Bereiche Grammatik oder Aussprache, auch aufgrund von Mehrsprachigkeit betroffen sein. Besonders häufig behandeln wir daher Kinder im Vorschulalter. Auch Kinder mit Hörstörungen!

Zu unseren jungen Patient*innen gehören aber auch viele Jugendliche. Zahnärzt*innen und Kieferorthopäd*innen ziehen uns in der Regel unterstützend zu ihrer Behandlung hinzu, um myofunktionelle Störungen, z.B. zur Prävention von Zahnfehlstellungen, zu behandeln. Auch Artikulationsstörungen, wie Lispeln, können wir therapieren.

Wir haben außerdem ein Herz für stotternde und polternde Kinder und Erwachsene. Durch regelmäßige Übungen zur Atemkontrolle, Stottermodifikation und durch in-Vivo Therapie helfen wir unseren Patient*innen ihre Symptome in den Griff zu bekommen.

Erwachsene mit neurologischen Störungen, zum Beispiel als Folge von Morbus Parkinson, Multiple Sklerose, nach Schlaganfall, oder aufgrund von Hirntumoren, werden nicht nur in unseren Praxen behandelt, sondern auch per Hausbesuch therapiert. Wir freuen uns, dass wir diesen mobilen Dienst anbieten können. Allerdings schätzen wir auch, wenn Sie Ihren Weg zu uns in die Praxis finden! Nutzen Sie hierfür auch gerne Angebote Ihrer Krankenkasse, wie den Krankentransport.

Dank der fortschrittlichen Medizin finden auch mehr und mehr Patient*innen mit Cochlea Implantat ihren Weg zu uns in die Praxen. Ihre eingeschränkte Kommunikation aufgrund der Hörstörung kann durch unsere logopädische Behandlung verbessert oder auch wiederhergestellt werden.

Für alle Sprechberufe, wie Lehrkräfte oder Moderator*innen, können wir präventiv Stimmtrainings anbieten. Stimmstörungen, die durch übermäßige Belastung der Stimme entstehen, werden unter anderem mithilfe von Atemübungen, Sing- und Sprechübungen behandelt. Auch für organisch bedingte Stimmstörungen, wie nach Laryngektomie, bieten wie Logopädie an und sehr gerne widmen wir uns auch der Stimmanpassung von Patient*innen in Transition.

Für gewöhnlich werden die Therapien in den logopädischen Praxen durchgeführt, es können aber auch Hausbesuche erfolgen, wenn sie ärztlich verordnet sind. Die Therapie kann einzeln oder in Gruppen stattfinden. Sie findet meist ein- bis zweimal wöchentlich statt und in der Regel 45 Minuten. Bei Bedarf können sowohl die Therapiefrequenz als auch die Therapiedauer nach ärztlicher Rücksprache angepasst werden. 

Zur Erinnerung, die Therapie muss ärztlich verordnet werden. Sie kann von Allgemeinmediziner*innen, Kinderärzt*innen, HNO-Ärzt*innen, Phoniater*innen, Zahnärzt*innen, Kieferorthopäd*innen, Neurolog*innen, Pädaudiolog*innen und anderen Fachärzt*inenn ausgestellt werden. Für den Fall, dass Sie gesetzlich versichert sind und über 18 Jahre, tragen Sie lediglich die Kosten der Zuzahlung selbst. Patient*innen unter 18 Jahren und Patient*innen mit vorliegender Zuzahlungsbefreiung sind davon ausgenommen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie im Vorfeld der Behandlung. Patient*innen, die privat versichert sind, erhalten mit dem Behandlungsvertrag einen Kostenvoranschlag für etwaige Rücksprachen mit ihrer Versicherung. 

Wir nehmen die Versorgung aller unserer Patient*innen gleichwertig  ernst und bedanken uns im Vorfeld für Ihr Vertrauen in unsere Arbeit. 

Literatur: https://heilmittelkatalog.de/

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